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Informationen zu Holz.
Was darf rein, was nicht!
als Holzabfall gelten:
- unbehandelte Hölzer
- Schalhölzer
- Parkett, Laminat
- Wandpaneele
- Span-, Sperrholz-, MdFplatten
- Möbelteile (ohne Beschläge, Glas)
auch Melaninharz beschichtet - Palettenholz
- lackiertes Holz auf Anfrage
keine Holzababfälle sind:
- gewachsenes oder „vergammeltes“ Holz (Äste, Stämme)
- Grünschnitt
- behandelte Hölzer (Außentüren,-fenster, Jägerzaun, imprägnertes Holz vom Dachstuhl, Eisenbahn-schwellen etc
(Einstufung als Sondermüll !) - Holz aus Brandschäden
- Metalle
- Glas, Spiegel
- Bauschutt etc
- sonstige Fremdstoffe
Sie haben noch eine Frage!
