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Beantragung einer Stellgenehmigung
Kann der Container auf Privatgelände abgestellt werden, so brauchen Sie nur die Zufahrtsmöglichkeit und den Untergrund zu beachten.
Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum, (Parkstreifen-/buchten, Gehweg, Straße, öffentl. Flächen..) ist über die Gemeinde / Kreis eine Aufstellgenehmigung / verkehrsrechtliche Anordnung durch den Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen.
(Ausnahmen: Ffm, Mainz, Bad Vilbel =>über c-r-m gegen Gebühr).
Da die Verantwortlichkeit unterschiedlich sein kann, fragen Sie bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Abteilung.
Der Antragsteller trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren.
Für ggf. im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beleuchtung, Absperrung etc) ist der Auftraggeber verantwortlich!
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