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AGL (Allgemeine Lieferbedingungen)
Version: 11/2012
1. Allgemeines
Für alle Containerlieferungen gilt ergänzend zur AGB unsere AGL. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende AGL`s unserer Kunden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Miet- und Lieferbedingungen müssen von uns bestätigt werden.
2. Mietgegenstand
Mietgegenstand ist der in der Bestellung, Auftragsbestätigung bzw. im Mietvertrag näher bezeichnete Container. Dieser wird dem Mieter bei Verfügbarkeit in der vereinbarten Ausführung und Ausstattung zur Nutzung überlassen. Für die Angaben der Entsorger und Herstellerfirma wird seitens container rhein-main keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Mieters keine Rechte gegenüber dem Vermieter abgeleitet werden. Veränderungen am Mietgegenstand sind grundsätzlich untersagt.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Containers beim Mieter. Bei Bestellungen ist eine Vorlaufzeit (für Aufstellung oder Abholung) von 2 Werktagen (Mo-Fr) zu berücksichtigen.
Bereitstellungsort ist das jeweilige Depot des Vermieters bzw. des beauftragten Containerunternehmens. Das Mietverhältnis endet mit der Abholung des Containers beim Mieter. Kann die Abholung durch Verschulden des Mieters nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, endet die Mietzeit mit dem tatsächlichen Abholdatum.
4. Mietpreise
In unseren Komplett- bzw. Frachtpreisen ist eine Miete bereits für 1 Woche inklusiv ! Für jede weitere angefangene Woche berechnen wir eine Miete in Höhe von 15,00 € inkl. 19% MwSt.
5. Aufstell- und Beladebedingungen
Die Container werden ebenerdig abgestellt., nicht über Zäune, Anpflanzungen, Fahrzeuge oder sonstige bewirtschaftete Flächen gehoben. Der Abstand zu Bauwerken muss mindestens
1 Meter betragen. Der Abstellplatz für den Container muss ausreichend dimensioniert sein. Hierbei ist auch eine ausreichende (wenigstens 15m) Rangierfläche für den LKW zu berücksichtigen. Die Zufahrt und der Stellplatz müssen die Befahrbarkeit eines LKW`s erlauben (Gesamtgewicht bis 20 to). Container dürfen maximal bis zur Ladekante beladen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien gehen hieraus entstehende Schäden und Kosten oder Fehlfahrten zu Lasten des Mieters.
Der Kunde hat auf seine Kosten und seine Verantwortung notwendige behördliche Genehmigungen für die Aufstellung der Abfallcontainer, insbesondere Stellgenehmigung auf öffentlichen Flächen und/oder Baugenehmigung, rechtzeitig zu beschaffen. INFO Aufstellgenehmigung
6. Gewährleistung (durch container rhein-main und/oder durch den beauftragten Containerdienst)
Wir stehen für die einwandfreie Lieferung der Container gemäss unserer Auftragsbestätigung. Für Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Aufstellung zu rügen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, die Erfüllung des ganzen Vertrages abzulehnen. Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
7. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung zu dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Regeln der AGB hiervon unberührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Köln, November 2012