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Container für Abfälle gem. Baustellenabälle mit Container entsorgen

Elektrogeräte und Reifen

Sperrmüll

Informationen zur Befüllung

Sperrmüll fällt bei Wohnungs- u. Firmenauflösungen oder Entrümpelungsarbeiten an.


Es handelt sich idR um nicht mit dem Haus verbundene Teile, also solche, die auch bei einem Umzug mitgenommen werden könnten.


Haushaltsübliche Kühlschränke, EDV-Monitore u. Fernsehgeräte können gegen Aufpreis entsorgt werden.


Die Abfallart passt nicht genau?
Schauen Sie doch mal unter „gemischte Abfälle zur Verwertung“

Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten entsorgt werden.


Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

Ihr direkter Draht zum Container


Sperrmüllabfälle sind zum Beispiel:



keine Sperrmüllabfälle sind z.Bsp.:


imprägniertes Holz, Fenster
(Einstufung als Sonderabfall)

Elektroaltgeräte, wie Kühl-schränke, Fernseher oder EDV-Monitore sind Sondermüll !
Dies gilt ebenfalls für
Altreifen. Die Entsorgung erfolgt entweder bei einer kommunalen Sammel-stelle (private Anlieferung) oder durch ein beauftragtes Unternehmen.

Bernd Klein


Mobil:      01 76 - 47 11 17 19
Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de