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Informationen zur Befüllung
In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Aufstellgenehmigung
Gipsabfälle fallen bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an. Es handelt sich um Leichtbaustoffe auf Gipsbasis und müssen sortenrein erfasst werden.
Gips / gipshaltige Baustoffe
Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten, entsprechend der Qualität Baumischabfälle, entsorgt werden.
Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.
Wichtiger Hinweis:
„Baustoffe auf Gipsbasis“ stellen eine sortenreine Abfallfraktion dar und müssen daher sauber von anderen Bauabfällen
Gipsabfälle nur sortenrein !
Ihr direkter Draht zum Container
als Gipsabfall gelten:
! Gültigkeit der Paketpreise bis zu einem Kubikmetergewicht von 0,5 to
(z.B. 7 cbm=3,5 to), Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der
Zone abgerechnet !
keine Gipsababfälle sind:
sonstige Fremdstoffe
Bernd Klein
Mobil: 01 76 - 47 11 17 19
Telefon: 02 21 - 46 75 03 65
oder per e-mail: