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keine gefährlichen Abfälle!
Gemischte Abfälle
Informationen zur Befüllung
Gemischter Abfall (zur Verwertung) fällt vorrangig bei Entrümpelungen, im Haushalt, oder Umzug bzw Wohnungsauflösungen an.
Es handelt sich um ein Gemisch verschiedener Materialien.
Dennoch muss auch bei der Befüllung darauf geachtet werden, dass die
in der Auflistung (Mitte unten)
aufgeführten Abfälle nicht enthalten sind.
Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten entsorgt werden.
Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.
In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Aufstellgenehmigung
Ihr direkter Draht zum Container
Gemischte Abfälle (zur Verwertung) enthalten noch sortierfähige und verwertbarer Bestandteile, die einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden können.
Aufgrund der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfall-verordnung müssen Bauabfälle vor Ort getrennt erfasst werden! Ausnahmen:
- fehlendem Platz
- wirtschaftlich nicht zumutbar
Dies alles ist zu dokumentieren und zu begründen!
Privatkunden sind hiervon
nicht betroffen.
Gemischte Abfälle sind:
usw.
keine gem. Abfälle sind z.Bsp.:
mineralische Abfälle (Bauschutt etc)
Bernd Klein
Mobil: 01 76 - 47 11 17 19
Telefon: 02 21 - 46 75 03 65
oder per e-mail: