Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

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Konditionen

Die angezeigten Konditionen verstehen sich inklusiv MwSt.


Die Fest-/Paketpreise beinhalten Fracht+ Entsorgung (s.jeweilige Info „Was/Wieviel darf rein“)! Eine Containerstandzeit von 1 Woche ist immer enthalten! Für jede weitere angefangene Woche wird eine Miete (10,00€= 8,40€ netto) berechnet.

Bernd Klein


Mobil:      01 76 - 47 11 17 19
Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

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Container für Abfälle gem. Baustellenabälle mit Container entsorgen

Informationen zur Befüllung

Bauschutt (sauber)

Die Kantenlänge bei Bauschutt darf max. 50cm betragen, sonst werden Aufschläge berechnet.



Bedingt durch das hohe Gewicht, werden für Bauschutt keine 10cbm Behälter eingesetzt!



In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Aufgrund der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfall-verordnung müssen Bauabfälle vor Ort getrennt erfasst werden! Ausnahmen:
- fehlendem Platz
- wirtschaftlich nicht zumutbar
Dies alles ist zu dokumentieren und zu begründen!


Bei Privatkunden entfällt dies
bis 10cbm Volumen.

Baumischabfall fällt bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an.


Bei einem höheren Anteil Schutt und Steine sollten Sie über eine Trennung von Bauschutt nachdenken.
Auch wenn 2 Container nötig sind, lohnt sich die Trennung bereits ab
ca 1 cbm sauberen Bauschutt!

Eine Trennung lohnt fast immer!


Bauschuttabfälle sind:


! Gültigkeit der Paketpreise bis zu einem Verhältnis Volumen:Gewicht von 1:1
(5 cbm=5 to, 7 cbm=7 to).
Jede weitere Tonne wird anteilig mit dem Tonnagepreis der Zone abgerechnet !


keine Bauschuttabfälle sind z.Bsp.:


sonstige Abfälle